Dorfgeschichte(n)

Auf Leben oder Tod - Zwei Waldbacher Kriminalprozesse

Im Stuttgarter Landesarchiv Baden-Württemberg lagern die Kriminalakten des württembergischen Oberrats von 1513-1806. Darin befinden sich zwei jetzt erst für unsere Gemeinde entdeckte Akten mit ausführlichen Protokollen über zwei todeswürdige Malefizfälle ganz verschiedener Art.

Der Waldbacher Schneiderstein und die Mordprotokolle von 1709
Schneiderstein

von Peter Lucke

Im Sperbelhauwald zwischen Waldbach und Eschenau, nahe der Grenze zwischen den Landkreisen Hohenlohe und Heilbronn, befindet sich, versteckt unter dichtengewachsenen Eiben, noch auf Waldbacher Markung ein gut erhaltenes Kulturdenkmal aus dem Jahre 1709: ein Sühnekreuz aus Sandstein, "Schneiderstein" genannt, der auch der Waldabteilung den Flurnamen gegeben hat. Beide Seiten enthalten teilweise beschädigte und nur rekonstruierbare Inschriften. Auf der vorderen Seite lässt sich entziffern:

(A)LLD(A) (A)N DIESEM O(RT) IST JAMERLIC[H] ERMOR[DT]

Auf der Rückseite ist im Kopfbalken ein Kreuz angebracht. Darunter steht:

(GEO)RG MICHAEL RITTER d 9 APR A709

Die ungefügen Buchstaben und Ziffern, die am Rande abgebrochenen Wörter und das ungenaue Datum - der Mord geschah nachweislich am 1. April - lassen den Schluss zu, dass das Aufstellen dieses Gedenksteines kein amtlicher, zur Sühne gehörender Rechtsakt mehr war, sondern vermutlich eine Entscheidung der alteingesessenen Familie Würth oder Wirth, ihren Frieden im Dorf zu finden. Deshalb kann man nur unter Vorbehalt von einem Sühnekreuz sprechen.

Als sich der Volkskundler Bernhard Losch 1981 in Waldbach für sein Buch "Sühnekreuze in Baden-Württemberg" nach dem Schneiderstein erkundigte, brachte er nur in Erfahrung: "Dort sei einer ermordet worden, das stehe auf dem Stein. " Vielleicht kannten einige Waldbacher auch den Kirchenbucheintrag, den Wilhelm Mattes 1929 in seinem Öhringer "Heimatbuch" veröffentlichte. Leider hat sich da ein Fehler eingeschlichen - der Stiefvater des Mörders heißt nicht Christen, sondern Reiff -, der seither regelmäßig in den verschiedensten Chroniken und Darstellungen dieser Mordgeschichte wieder auftaucht. Die von dem Archivar Andreas Volk neu entzifferte handschriftliche Eintragung aus dem Kirchen- bzw. Totenbuch lautet folgendermaßen: "d[en] 1. Apr[il] 1709 Jerg Michel Ritter, Schneid[er]gesell allhier, ein recht frommer Mensch von Lendsidel, Langenburger Herrschaft, ohngefehr 28 Jahr alt, ist von Hannß Peter Würthen, Hannß Jerg Reiffen Stieffsohn, am H[eiligen] Ostermontag, als guet Freind anger[edet] word[en] mit ihme nacher Eschenau zu geh[en], deme er auff dem Weeg ohne Verbrihung ein[es] Worts ein Pistohl Schuß hind[er]wartz geben, als dann vollends tod geschlagen, sepult[us] d[en] 16. April". Am Rande wurde am 18. April 1881 hinzugefügt: "Das Sühnekreuz ist noch heute im Walde zu sehen."

Den 28jährigen Schneidergesellen Jörg Michael Ritter aus dem hohenlohischen Dorf Lendsiedel bei Langenburg hatte es auf seiner Walz als Handwerksbursche in den zur Vogtei des Klosters Lichtenstern gehörigen Flecken Waldbach verschlagen. Er wohnte bei der Witwe des verstorbenen Schneidermeisters Jörg Christoph Christen und hatte bei ihr Arbeit und Auskommen gefunden. Aber auch Hans Peter Würth, der 24jährige Stiefsohn des Waldbacher Bürgers Hans Jörg Reiff, war eine Zeitlang bei dieser geschäftstüchtigen Witwe eingestellt. So freundeten sich die beiden Burschen auf ihre Weise an, und bei einer gemeinsamen Arbeit im Hause des Christoph Hagen in Waldbach ließ der sesshaft gewordene Schneidergeselle seinen neuen Freund im Vertrauen wissen, er besitze einige Gold- und Silbermünzen: besonders wertvolle Taler, Dukaten und sogar französische Louisdor. Da bekam der einfache junge Mann große Ohren, denn er war mit der im Nachbardorf Eschenau lebenden Ursula Rösch verlobt, die als Magd bei Hans Jacob Scholl arbeitete und wohnte. Ihr hätte er, der als Ungelernter im armen Waldbach recht wenig verdiente, wohl gerne einmal ein schönes Geschenk gemacht.

Die Gier war geweckt, ja der "Geldgeiz", wie es im Protokoll wörtlich heißt, ließ den Waldbacher Burschen nicht mehr ruhen. Für seinen teuflischer Plan lieh er sich, wie schon früher, wenn er alleine übers Feld ging, von Hans Philipp Wild, dem Sohn des Waldbacher Stabsschultheißen, zu seiner Selbstverteidigung eine Pistole aus. Am 1. April des Jahres 1709, am heiligen Ostermontag, machten sich die beiden nach der Mittagspredigt auf den Weg nach Eschenau. Aus den verschiedenen Verhören wird allerdings nicht klar, ob Hans Peter Würth seinen neuen Freund überredete, ihn bei einem Spaziergang zu seiner dort wohnenden und an diesem freien Tag auf ihn wartenden "Liebstin" zu begleiten. Oder ob er sich angeboten hatte, den Schneidergesellen zum jüdischen Krämer nach Eschenau mitzunehmen. Jedenfalls wurden sie gesehen, wie sie gemeinsam an den Egerten den Ort verließen. Als sie nun auf der damaligen sogenannten Ordinari-Straße entlang gingen und hinter den Feldern am Lichtensterner Wald ankamen, der heute Sperbelhau heißt, lenkte der junge Würth unvermittelt seine Schritte nach rechts, etwa eine Ackerlänge von der Straße entfernt in den Wald hinein. Dann setzte er urplötzlich und ganz unvermerkt die verborgen mitgeführte und von ihm selbst scharf geladene Pistole von hinten auf den Nacken seines Begleiters und drückte ab. Nach dem Schuss fiel der hinterrücks Getroffene zu Boden, tat etliche Schnapper und bewegte, wie es im Protokoll steht, noch seine "Lefzen". Aus Angst, sein Begleiter könne noch leben und ihn verraten, sah sich der Mordgeselle genötigt, ihm noch mit dem Pistolenschaft zwei Stöße auf die Schläfe zu versetzen, bis der am Boden Liegende keinen Mucks mehr von sich gab. Dann fing Würth ganz aufgeregt an, in den Hosen des Entseelten nach Geld zu kramen, doch er fand zu seiner Enttäuschung nicht mehr als 30 Kreuzer und nahm ihm noch ein Paar Strümpfe, einen Schal, ein Schnupftuch und Schuhriemen ab. Aus Angst, entdeckt zu werden, visitierte er nur die Hosensäcke, denn für die Untersuchung des Hosenfutters fehlte ihm die Geduld.

Der wenig erfolgreiche Raubmörder ließ, wie er später behauptete, den Leichnam am Ort des grausigen Geschehens liegen, ergriff dann hastig die zusammengerafften Habseligkeiten und wollte damit seine Verlobte in Eschenau freudig überraschen. Als er aber bei ihr eingetroffen war und ihr offenbart hatte, wie er zu all dem gekommen sei, bezeugte sie ihr "Missbelieben", weinte zum Erbarmen und wollte mit diesen gestohlenen Sachen nichts zu tun haben. Nur widerwillig ließ sie sich überreden, dieselben und einen Teil des Geldes bei sich in Verwahrung zu nehmen.

Als ihr Verlobter sie bald darauf verließ, trank er in einem Eschenauer Wirtshaus noch Bier und traf abends um acht Uhr wieder in Waldbach bei seinen Eltern ein. Dort empfing ihn auch die Meisterin mit vorwurfsvollen Fragen über ihres Gesellen Abwesenheit. Der solcherart Bedrängte ließ sich aber nicht das Geringste anmerken und wollte der Schneiderwitwe weismachen, sie seien nur bis zu den Krautgärten hinter dem Dorf miteinander gewandert. Noch weit vor dem Wald, an der Weinsberger Hälde, hätten sie sich getrennt, und sein Freund sei einfach westwärts nach Sülzbach abgebogen und wie tausend Teufel einfach davon gelaufen. Danach ging der Delinquent ins Wirtshaus und erlaubte sich von den restlichen gestohlenen Kreuzern noch einige Maß Wein.

Inzwischen begann das Misstrauen gegen Hans Peter Würth im Dorf zu wachsen. Dreizehn Tage nach dem mysteriösen Verschwinden des Schneiders, am Sonntag, dem 14. April, hatte sich der Verdacht gegen ihn so verdichtet, dass ihn Schultheiß Johann Georg Wild abends um acht Uhr vom Dorfbüttel auf der Gasse aufgreifen, handfest machen und ins örtliche Gefängnis einsperren ließ, um ihn dort gründlich zu examinieren.

Und tatsächlich: Nach allerlei Ausflüchten und Ungereimtheiten zwang ihn der 57jährige Ortsschultheiß, der sein Amt schon 18 Jahre innehatte, bei Gott und der vorgesetzten Obrigkeit zu schwören und die Wahrheit zu sagen. Da schlug dem eingeschüchterten Mörder das Gewissen, er gestand unter vielen Tränen seine abscheuliche Tat, zeigte herzliche Trauer und aufrichtige Reue, erzählte alles, wie und wo diese schreckliche Tat geschah. Noch am Abend fand man den Entseelten, und am nächsten Morgen wurde der zuständige Weinsberger Vogt unterrichtet, denn Weinsberg übte die Schirmvogtei über Lichtenstern aus. Der Vogt beauftragte nun zwei Mediziner, die Leiche zu untersuchen, und ließ den Mörder holen, der anderntags schon um zehn Uhr morgens in Weinsberg vor ihm stand.

Zur gleichen Zeit, am Morgen des 15. April, begaben sich der Arzt Doktor Müller und der Chirurgus Ruf von Neuenstadt an den Tatort. Begleitet wurden sie von den zwei Waldbacher Urkundspersonen und Gerichtsverwandten Hans Conrad Müller und Hans Jerg Blank, übrigens einem direkten Vorfahren des berühmten Nobelpreisträgers in Physik Max Planck. Der Leichnam - die Herren Mediziner nannten ihn einen Kadaver - wurde "in großer Fäule stehend und entsetzlich stinkend a ngetroffen". Er lag vorwärts auf dem Bauch und mit dem Gesicht auf der linken Backe. Der ganze Kopf war geschwollen und blutig, die Zunge sogar sehr angeschwollen, die rechte Seite schwarz-grün und ganz breiweich. Vom Schienbein bis auf die Zehen gab es überall blaue und rote Male und Abschürfungen, als ob der Entleibte durch Hecken und Gestrüpp geschleift worden wäre. Fand der Mord doch an der Straße statt, und die Leiche wurde etwa zweihundert Schritt weit ins unwegsame Unterholz geschleift? Wie sonst erklärten sich solche ungewöhnlichen Kratzspuren?

Die Untersuchung der Schusswunde ergab, dass die Kugel den zweiten und dritten Halswirbel sowie das Rückenmark zerschmettert hatte. Die Schussrichtung ging aufwärts in den Kopf, welcher aber wegen des Gestanks nicht mehr genauer untersucht werden konnte. So lautete denn das medizinische Urteil am Schluss unfehlbar, dass die Hals- und Genickwunde letal, also tödlich war. Noch am Abend setzte der Amtsschreiber des Klosters Tobias Öttinger das Protokoll auf, ließ es von allen unterschreiben und schickte es anschließend an die Weinsberger Vogtei. Am nächsten Tag dann konnte man endlich den Toten auf dem Waldbacher Friedhof unter die Erde bringen, was sicherlich unter großer Anteilnahme geschah.

Das Verhör des geständigen Mörders fand in Anwesenheit der Weinsberger Gerichtsverwandten Reuscher und Scheuermann sowie des Stadtschreibers Speidel statt. Der dortige Amtsvogt namens Johann Michael Ritter vernahm sofort den eingetroffenen Angeklagten. Er heiße Hans Peter Würth. Sein Vater Andreas Würth, ein Bürger Waldbachs, sei schon früh gestorben, und vor zwölf Jahren habe seine Mutter, die jetzt noch lebe, Hans Jörg Reiff geheiratet. Er habe noch zwei ledige Schwestern und einen Stiefbruder. Wer ihm Anlass für diese Tat gegeben oder ihn sogar angestiftet und ihm geholfen habe? Niemand. Ob er schon ein andermal so etwas gemacht oder geplant habe? Nein, sein Lebtag nicht, es sei ihm noch dieses zu viel. Was er mit dem geraubten halben Gulden getan? Noch am gleichen Abend die eine Hälfte in Eschenau, die andere in Waldbach vertrunken.

Nachdem der Delinquent alles ausführlich und unter vielen Tränen erzählt hatte und das Protokoll verlesen und unterschrieben war, bekräftigte er noch einmal seine Aussage. Es sei die pure Wahrheit. Er habe diese Tat ganz allein ausgedacht und ausgeführt und schloss damit, dass ihm dies alles herzlich Leid tue und er alles Gott anheimstelle. Es möge gehen, wie es wolle. Er bitte um ein gnädiges Urteil. Der Schirmvogt befand sich nun in höchster Not, denn bei dem großen Weinsberger Stadtbrand von 1707 war das Gefängnis abgebrannt und bisher noch nicht wieder aufgebaut. Wohin mit dem Delinquenten, ohne eine Flucht oder Befreiung befürchten zu müssen? Aber vor allem: In welchem dafür würdigen Raum sollte der Kriminalprozess stattfinden, nachdem auch das Amtshaus noch nicht wieder herstellt war? So sperrte man vorübergehend den Waldbacher angekettet in den alten Diebsturm, den heutigen Geisterturm, und wartete auf weitere Order aus Stuttgart.

Die Eschenauer Dienstmagd, die dem Mörder ehelich versprochen war, wurde von dem edelmännischen Eschenauer Vogt Beltz, der im Dienste des Rittergutsbesitzers Freiherr Carl Sigmund von Ziegesar stand, vernommen. Dieser setzte sofort die als Räuberbraut verdächtige Ursula Rösch in Haft und befragte sie aufs Genaueste. Es stellte sich bald heraus, dass sie von dem Verbrechen vorher nichts gewusst und ihren Bräutigam auch nicht dazu angestiftet hatte. Auch war sie von ihrem Verlobten nicht belastet worden. So ließ der Eschenauer Herrschaftsvogt die verängstigte junge Frau frei, zuvor aber einen Eid ablegen, den Wohnort nicht zu verlassen, bis von der hochfürstlichen Durchlaucht ein anderer Befehl eintreffe. Selbstverständlich wurden die 22 Kreuzer und die Geschenke, die sie bei sich deponiert hatte, sichergestellt. Man setzte freilich "das Mensch" nicht nur deshalb auf freien Fuß, weil sie "von dem Malefikanten nicht graviert", also belastet wurde, sondern auch zur "Ersparung der Unkosten". Aufgrund ihrer Aussagen, die der Eschenauer Amtsschreiber nach Weinsberg schicken ließ, holte man ihren Verlobten noch einmal ex carcere und setzte das Verhör fort.

Ob er mit dem Entleibten gut Freund gewesen sei? Ja. Ob dieser ihm Anlass gegeben habe zu dieser Mordtat? Nein, dieser habe ihm sein Lebtag nichts zuwider getan. Ob er den Toten habe liegen lassen oder fortgeschleppt? Und wenn nein, wie er schon früher vorgab, warum man dann dessen Beine zerfetzt und zerkratzt gefunden habe? Das wisse er nicht. Was er dem Toten abgenommen, habe er seiner Liebsten zugestellt und ihr davor, das könne er beschwören, nichts davon erzählt. Wie lange er mit den Mordgedanken schwanger gegangen sei? Seit dem Tag, an dem der Schneider ihm von dem vielen Geld erzählt habe. Da der Vernommene nichts weiter zu sagen wusste, legte man ihn wieder zurück in den Turm. In seinem Bericht an den Herzog Eberhard Ludwig und dessen Oberrat fügte der "gehorsamste Vogt zu Weinsberg" "untertänigst" seine Meinung hinzu: Hans Peter Würth habe als ein "üppiger Müßiggänger" und weil er "vielleicht keine Gelegenheit gehabt", des Geldes "mit besserer Manier habhaft zu werden", "den Schneidergesellen persuadiert", also überredet, mit nach Eschenau zu kommen. In dem Protokoll ist auch nicht mehr von den Lefzen des sterbenden Opfers die Rede, sondern von seinem Maul.

Da der Prozess in Weinsberg wegen mangelnder Sicherung bzw. Fluchtgefahr nicht stattfinden konnte, schrieb am 20. April der Stuttgarter Oberrat an den Vogt zu Bottwar: "Ist hiermit unser Befehl, du sollst den Latronem ( den Raubmörder)... wohlwahrlich annehmen, dass der Process so schleunig und in so genauen Lasten, als es möglich, geführet" wird. Danach seien die Protokollakten an die Juristenfakultät nach Tübingen zu schicken, die ein Urteil anfertigen werde. Doch sei dieses vor der Veröffentlichung und Vollstreckung "dem Herkommen gemäß zu unserem fürstlichen Oberrat" nach Stuttgart einzuschicken. Erst nach dessen sofort zu erwartender Stellungnahme zum Urteil sei es rechtskräftig und so bald wie möglich zu vollstrecken.

Am gleichen Tag forderten die Stuttgarter Oberräte von der fürstlichen Kanzlei den Vogt von Weinsberg brieflich auf, den verhafteten Delinquenten in die nächstgelegene Amtsstadt nach Bottwar zu transferieren, in der der Prozess denn auch zu Ende geführt werden solle. Sogleich bekam der Weinsberger Hufschmied Hess den Auftrag, extra für den Schwerverbrecher aus Waldbach Ketten zu schmieden, die, wie die Vogteirechnung ausweist, 48 Kreuzer kosteten und denn auch ihren Dienst beim Gefangenentransport nach Großbottwar taten.

Am 22. Mai schickte der Dekan der Tübinger Juristenfakultät das Urteil mit einem Gruß an den herzoglichen Stabhalter und die Beisitzer des Peinlichen Halsgerichts zu Großbottwar. Die Anrede lautet: "Edle, Ehrenwerte, Fürsichtige, Ehrsame und wohlweise Sonder Geehrte Herren!" Die Überschrift heißt: "Urthel", und das Urteil wird gleich am Anfang gesprochen: "dass Beklagter wegen seiner begangenen und bekannten Misshandlung dem Hochrichter an seine Hand und Band gelieffert wird, von demselben zur gewohnlichen Richtstätt geführt, und allda ihm zur wohlverdienten Straff und andern zum abschrecklichen Exempel mit dem Rad vom Leben zum Tod gerichtet werden solle."

Dieses Urteil wird daraufhin nach der materialen und formalen Seite hin ausführlich begründet, wobei man sich häufig wortwörtlich auf die Protokolle und Gutachten stützt, dabei aber manche Begriffe und ganze Sätze lateinisch formuliert. Die Begründung beginnt mit der materialen Wiedergabe des Gutachtens, das die Mediziner am Tatort über den Leichnam vorgenommen hatten. Hier gebe es keinerlei Zweifel an dem tödlichen Ausgang durch einen Pistolenschuss. Weiterhin stellt das Urteil fest, dass auch im Formalen kein "Dubium fürwaltet", das heißt, dass das lückenlose Geständnis des Angeklagten die Schuld eindeutig und ohne Zweifel bestätige. Erschwerend komme allerdings hinzu - und deshalb wurde auch auf die schlimmste Hinrichtungsart erkannt - , dass Hans Peter Würth "nach seiner eigenen Geständnuß der beste Freund des Entleibten geweßen und doch sub specie amicitiae [aus dem Blickwinkel der Freundschaft] aus rechtem, leichtfertigem Vorsatz Ihn mit Ihme zu gehen beredet und hernach unter dem Schein eines vergnüglichen Spaziergangs solche höchst ärgerlich grausame That an diesem seinem Cameraden ausgeübt" habe. Der Kriminalfall Würth ist aufgeklärt, nur über den Verbleib des gestohlenen Geldes von 30 bzw. 22 Kreuzer bleiben aufgrund widersprüchlicher Angaben Unklarheiten bestehen. Zweimal heißt es bei den Vernehmungen, Würth habe die eine Hälfte für Bier in Eschenau, die andere für Wein in Waldbach ausgegeben. Dann aber behauptet er, seiner Verlobten 22 Kreuzer in Verwahrung gegeben zu haben, von denen bei ihrer Festnahme 15 Kreuzer "restituiert" wurden. Vermutlich hatte er bei seinem Osterspaziergang schon einige Kreuzer von zu Hause mitgenommen und keinen Überblick mehr über die Münzen in seiner Hosentasche.

So bleibt am Schluss des dreizehn Handschriftenseiten füllenden Urteils über diesen besonders hinterhältigen Raubmord nur noch die Ausführungsbestimmung für die Hinrichtung durch das Rädern. Und so heißt es denn auch: "Die Räderung aber were von oben ab zu verrichten und der Körper auf das Rad zu flechten." Am 28. Mai schickte der Großbottwarer Vogt das Urteil der Tübinger Juristenfakultät mit einem dem Urteil zustimmenden Begleitschreiben an den herzoglichen Oberrat nach Stuttgart. Die letztrichterliche Antwort des herzoglichen Oberrats steht auf dem nach Großbottwar zurückgeschickten Urteil in der linken Spalte am Schluss und lautet - unterschrieben von den Professoren Löwenstern, Abel, Hellwer und Knisel - kurz und bündig: "bey so bewandte umbstände ist die Urthel an dem Delinquent zue exerciren."

Trotz seines Geständnisses und seiner Reue musste Hans Peter Würth den grausamsten Tod leiden, den es in der Skala der damaligen Hinrichtungsarten gab. Man flocht ihn bei lebendigem Leib, nachdem ihm zuvor alle Knochen gebrochen worden waren, auf ein Wagenrad und ließ ihn elend verrecken - anders kann man diese scheußliche, menschenverachtende Exekution nicht nennen. Wie viele Stunden er ausgehalten hat, wissen wir nicht, noch weniger aber, ob er einen der sicherlich zahlreichen Zuschauer von ähnlichen Verbrechen abgeschreckt hat. Was war nun aber dieser Waldbacher Mörder für ein Mensch? Was lässt sich darüber zwischen den Zeilen der Gerichtsprotokolle herauslesen? Sein Vater ist früh gestorben, Hans Peter bekam mit zwölf Jahren einen Stiefvater. Höchstwahrscheinlich hat er kein Handwerk gelernt, und reich war die Familie wohl kaum. So musste er neben der Mithilfe im kärglichen landwirtschaftlichen Familienbetrieb hier und da im Dorf aushelfen, ohne dabei viel Geld zu verdienen. Immerhin fand er im Nachbarort Eschenau ein Mädchen, das ihn heiraten wollte. Aber ob er und die einfache Magd bei ihren ärmlichen wirtschaftlichen Verhältnissen damals die Heiratserlaubnis erhalten hätten, ist zumindest zweifelhaft. Dem unreifen, vielleicht auch etwas einfältigen Hans Peter Würth, der kaum mal einige Gulden in die Hand bekam, muss der Schneider aus Lendsiedel mit seinen glanzverheißenden Dukaten, Talern und Louisdor wie ein Goldesel aus dem Märchen vorgekommen sein. Zwei seltsame Freunde, die beide in jungen Jahren einen grausamen Tod fanden: Auf der einen Seite das etwas kindliche, ja primitive Gemüt des Raubmörders Hans Peter Würth, auf der anderen der im Kirchenbuch als "recht fromm" beschriebene Schneidergeselle Georg Michael Ritter, der, nichts Böses ahnend, so unerwartet früh sein Leben lassen musste. Aber war der fremde Aufschneider, der mit seinen Geld-Geschichten die Geld-Gier des einheimischen Arbeitskameraden geweckt hatte, so ganz schuldlos an dieser denkwürdigen Mordgeschichte? Immerhin erinnert uns der Schneiderstein auch noch nach über 300 Jahren an dieses Verbrechen, das jetzt nach so langer Zeit der Vergessenheit wieder ans Tageslicht kam und auch für uns Heutige noch mehr als ein Kulturdenkmal sein sollte: ein Mahnmal an ein unmenschliches Verbrechen und eine unmenschliche Strafe.

Der eibenumsäumte Schneiderstein an der idyllisch gelegenen Bismarcksruhe verdient aber noch eine Nachbemerkung. Wie kommt es, dass er, obwohl häufig zitiert, nie genau gelesen wurde? Wie muss man sich die eigenartig ungeübte Schreibweise und das falsche Datum erklären? Und wie den geradezu poetischen Reim? Ein Steinmetz hat die Inschrift sicherlich nicht in das Kreuz gemeißelt. Dazu sind die gleichen Buchstaben, zum Beispiel O und R, zu unterschiedlich geformt. Ein Fachmann hätte auch vorher überlegt, wie er am rechten Steinrand mit den Buchstaben auskommt. D a die Aufstellung des Kreuzes kein verpflichtender Rechtsakt mehr war und sie trotzdem noch vorgenommen wurde, und zwar von ungeübter Hand, könnte man vermuten, dass der weit jüngere Halbbruder einige Jahre später - entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund von Bitten oder Drohungen einiger Dorfbewohner - Sühne leisten wollte, wobei ihn möglicherweise der Pfarrer unterstützte und ihm den Reimspruch empfahl. Wir wissen es nicht, und warum sollte nicht nach der Aufklärung durch die Protokollakten schließlich doch noch ein Geheimnis mit diesem unserem Schneiderstein verbunden bleiben?

Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 209 ("Kriminalakten Hans Peter Würth")

Der Waldbacher Schneiderstein

und die Mordprotokolle von 1709... von Peter Lucke